Bier Reinheitsgebot und Glyphosat im Bier

Reinheitsgebot

Bier Reinheitsgebot und Glyphosat im Bier. Wie ist das möglich? Das Deutsche Bier Reinheitsgebot, ist eine Verordnung, die über 500 Jahre alt ist. Sie legte in ihrer Urform fest, dass ein deutsches Bier nur die folgenden Zutaten enthalten durfte: Gerste, Hopfen und Wasser. Heute finden wir sogar Glyphosat in unserem Bier! 

Vor der Entdeckung des Mikroskops war die Rolle der Hefe beim Bierbrauen noch nicht bekannt. Deshalb wurde Hefe als Zutat nach dem Reinheitsgebot erst im 19. Jahrhundert nachträglich ergänzt.

Inhaltsverzeichnis:

Es gibt etwa 500 bekannte Malzsorten, rund 200 Hopfensorten und 200 verschiedene Hefestämme. Da sollte es ein leichtes sein, ein gutes Bier zu brauen, das diesem Gebot entspricht. Oder etwa nicht? Und trotzdem haben wir das Bier Reinheitsgebot und Glyphosat im Bier. (s. 6. Überschrift)

Wie alt ist das Reinheitsgebot?

Die erste Version wurde am 23. April 1516 durch die bayerischen Herzöge Wilhelm IV und Ludwig X in der Stadt Ingolstadt verabschiedet. Während der letzten 500 Jahre wurde es immer wieder überarbeitet und angepasst.

Die heute bindende Version heißt „Vorläufiges Biersteuergesetz“ und trat 1993 in Kraft. Mit der ursprünglichen Verordnung hat es allerdings nur noch die Grundzutaten gemein.

Warum wurde dieses Gebot eingeführt?

In der Zeit, als die erste Verordnung erlassen wurde, herrschten Kriege. Immer wieder kam es zu Aufständen in den Reihen der Bauern.In diesen Jahren fielen auch die Ernten oft recht knapp aus. Besonders betroffen hiervon waren Weizen und Roggen;keine anderen Getreidesorten. Des Weiteren durfte zu dieser Zeit jedermann so viel Bier brauen, wie er es wollte. Deshalb blieb oftmals kaum Weizen für die Brotherstellung übrig.

Um einer Lebensmittelknappheit vorzubeugen, wurde dasGebot erlassen. Dieses besagte, dass Weizen kein Bestandteil des Bieres sein dürfe. Ein altes Sprichwort damals besagte: Weizen fürs Brot, Gerste fürs Bier, Hafer für die Pferde.

Es sollte zudem verhindern, dass das Bier gestreckt wurde. Nicht selten wurden weitere Zutaten wie Baumrinde, Bilsenkraut, giftiger Stechapfel, Fliegenpilze, Stierblut, Hammelhoden oder aber Ochsengalle hinzugefügt, um so das beliebte Getränk zu strecken. Diese Zutaten waren jedoch nicht nur ungenießbar, sondern auch sehr schlecht verträglich. So kam es nach dem Genuss eines solchen Bieres oft zu Brechreiz, Schwindelanfällen und Bewusstlosigkeit. Manche Konsumenten litten unter tagelangen Halluzinationen. In vielen Fällen führte das Trinken dieses Bieres sogar zum Tode. Übrigens gibt es ein solches Gebot für den Wein nicht.

Das Wittelsbacher Monopol

Böse Zungen behaupteten, dass einer der Gründe für die Verabschiedung des Reinheitsgebotes die Geldgier der bayerischen Monarchen Familie Wittelsbach war. Diese sicherte sich das Monopol auf Weizenbier. Sie verkaufte sehr teure Lizenzen an die Brauereien. Mit diesem Geld, so sagt man, finanzierten die geldgierigen Wittelsbacher die Verteidigung ihrer Besitztümer im Dreißigjährigen Krieg

Wo gilt das Gebot?

Das Gebot gilt inzwischen deutschlandweit. Während Bayern vor der Vereinigung mit dem Deutschen Reich sein eigenes, das ursprüngliche, Reinheitsgebot hatte, gilt es heutzutage für alle Bundesländer. Jedoch muss man festhalten, dass das Gebot in Bayern und Baden-Württemberg viel strenger gehandhabt wird als in den übrigen Bundesländern. Dort darf nämlich zusätzlich technisch reiner Rohr-, Rüben- oder Invert-Zucker enthalten sein.

Nicht so in Bayern und Baden-Württemberg. Nach den Amtszeiten von Wilhelm IV und Ludwig X geriet es sogar beinahe in Vergessenheit. Es wurde immer mehr mit den Zutaten experimentiert. So sollten neue Geschmäcker geschaffen werden. Deshalb wurden damals üblicherweise Biere mit den Zusätzen von Gewürzen, wie z.B. Wacholderbeeren, Kümmel, oder Zimt ausgeschenkt.

Im Jahre 1918 rückte das Gebot wieder mehr und mehr in den Fokus der Staatsoberhäupter. So machten die Bayern zur Bedingung für die Vereinigung mit dem Deutschen Reich, dass „ihr“ Biergesetz in ganz Deutschland gelten solle. Als Grund hierfür wurde angebracht, dass sich das Deutsche Bier damit deutlich von ausländischen Bieren absetzen könne. Es sei damit auch qualitativ hochwertiger.

Wie rein ist dieses Gebot heutzutage noch?

Seit der Verabschiedung des „Vorläufigen Biersteuergesetzes“ sind insgesamt nun über 50 weitere Zutaten als Hilfsstoffe im Bier erlaubt. Diese werden am Ende des Herstellungsprozesses wieder aus dem fertigen Bier herausgefiltert und müssen daher nicht als Inhaltsstoff deklariert werden. Gelatine ist beispielsweise ein sehr beliebtes Mittel, um trübes Bier klar werden zu lassen. Aber auch kleinste Kunststoffgranulate werden dazu verwendet, Schwebestoffe aus dem Bier heraus zu filtern. Auch das sorgt dafür, dass das Bier klarer wird.

Das sogenannte Farbebier kommt ebenfalls gern zum Einsatz. Dies ist ein sehr konzentriertes Extrakt aus dem Farbmalz und wird für die Färbung des Bieres angewendet. Ein Bier, das im Grunde aus einem helleren und so auch günstigen Malz hergestellt wurde, erhält dadurch seine dunkle Färbung. Weiter Kosten lassen sich zudem einsparen, indem man den teuren Naturhopfen durch günstiges Hopfenextrakt ersetzt.

Glyphosat im Bier trotz Reinheitsgebot?

In über 10 der beliebtesten Biersorten wurde das als krebserregend im Verdacht stehende Phosphonat des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat nachgewiesen. Die Werte liegen hier weit über den Grenzwerten für herkömmliches Trinkwasser. Diese Grenze gilt zwar für das Bier nicht, sollte aber trotzdem bedacht werden.

Öko Test hat hierzu eine diesbezüglich Untersuchung veröffentlicht: https://www.oekotest.de/essen-trinken/Bier-Test-Glyphosat-Reste-in-jedem-dritten-Pils_111655_1.html

Allerdings wurden inzwischen auch in anderen Lebensmitteln Glyphosat und andere Unkrautvernichter nachgewiesen; so bei Wein und im Tee.

Das Bier ist des Deutschen liebstes alkoholisches Getränk. Biersorten gibt es genug. Die Nachfrage ist immer noch außerordentlich groß. In den 1.350 Brauereien, die in Deutschland ansässig sind, werden über 5.000 Biere gebraut. Das bedeutet aber auch 100 verschiedenen Stile und Biersorten.  Hier möchten wir uns aber nun den beliebtesten dieser Biere widmen.

Widersprüche im Deutschen Reinheitsgebot

Das Deutsche Gebot wurde im Laufe der Jahrhunderte immer wieder überarbeitet und angepasst. So wurde Zucker im Nachhinein als erlaubte Zutat ergänzt. Natürlicher Honig zum Süßen jedoch, fällt nicht unter diese Verordnung. Farbebier zum Färben des Bieres ist durchaus erlaubt, die Verarbeitung von Kakaobohnen aber nicht. In Ausländischen Bieren werden als Geschmacksträger unter anderem Orangenschalen verwendet. Auch dies ist nach dem Deutschen Gebot nicht gestattet. Die Liste der Beispiele ist lang.

Deshalb wünschen sich immer mehr Brauereien, dass das Deutsche Reinheitsgebot in ein Natürlichkeitsgebot abgeändert wird. Dies würde die ausschließliche Verarbeitung natürlicher, hochwertiger Rohstoffe gewährleisten. Es würde außerdem den Brauereien eine nie da gewesene Vielfalt in ihrer Kreativität erlauben.

Vergleicht man deutsches Bier zum Beispiel mit einem nordischen Bier, stellt man sehr schnell manches fest. Es werden hier gerne Kräuterzusätze hinzugefügt, um einen einmaligen Geschmack zu kreieren.

Möchte man in Deutschland ein Bier mit außergewöhnlichen Zusätzen brauen, kann man auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Diese wird in den meisten deutschen Bundesländern auch gerne genehmigt. In Bayern und Baden-Württemberg stellt das jedoch auch heutzutage noch eine große Hürde dar. Hier werden Anträge dieser Art gerne abgelehnt.

Reinheitsgebot und Marketing

Das Deutsche Reinheitsgebot stellt eine der größten Marketingstrategien überhaupt dar. Es wird aufgrund des Gebots ausländischem Bier gegenüber hervorgehoben. Dem Kunden wird eine besondere Qualität suggeriert. Doch es ist allein ist kein Gütesiegel für eine besonders hohe Qualität, wenn man bedenkt, dass alle Biere in Deutschland diesem Gebot unterliegen.

Das günstigste Bier hat demnach ebenso das Reinheitsgebot erfüllt, wie das teuerste Bier, obwohl hier erhebliche Qualitätsunterschiede vorliegen können.

Den Brauereien im Ausland ist das längst bewusst. Ihre Biere bestechen vor allem durch kreatives Arbeiten und Experimentieren mit anderen Geschmacksträgern, wie bei-spielsweise Honig oder Orangenschalen. In der heutigen Gourmetküche wird Bierr vielfach verwendet. Ein ganzer Fisch in Bier mit den Zutaten Leinöl oder Rapsöl, Ingwer Chili und Tomaten ist nur ein Beispiel, wie man heute Speisen kreieren kann.

Ist dieses Gebot überhaupt noch wichtig?

Die Lebensmittel im 16. Jahrhundert mussten noch geschützt werden. Das hatte den Grund das die Produktion von Grundnahrungsmitteln, wie Brot, auch gewährleistet wurde. Zu dieser Zeit war das sicherlich eine sinnvolle Möglichkeit des Verbraucherschutzes.

Das Deutsche Reinheitsgebot wurde einst für das Immaterielle Weltkulturerbe der UNESCO vorgeschlagen. Es wurde allerdings abgelehnt. Als Begründung gab Herr Christoph Wulf, der den Vorsitz im Auswahlgremium der UNESCO hat, an, dass die Bierproduktion inzwischen zunehmend industriell geprägt sei. Der Mensch spiele als Wissensträger lediglich eine nachrangige Rolle.

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